Vergessen Sie Ihre D&O-Selbstbehaltsversicherung –
decken Sie direkt auf eine persönliche D&O – Versicherung um!
Persönliche D&O-Versicherung
Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
Versicherung
PERSÖNLICHE D&O – Versicherung
Warum machen Sie sich über Ihre finanzielle Existenz als Manager Sorgen?
Inhaltsverzeichnis
- Sie haften als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichts- oder Verwaltungsrat für leichteste Fahrlässigkeit unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.
- Ihr Unternehmen hat doch eine Unternehmens-D&O für Sie abgeschlossen – dann ist doch alles im Lot, oder?
- Ihr Unternehmen kann (nicht mehr) eine Unternehmens-D&O abschließen?
- Als Manager tragen Sie auch die strafrechtliche Verantwortung für Unternehmen und Mitarbeiter.
- Die Lösung: Persönliche D&O-Versicherung
1. Sie haften als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichts- oder Verwaltungsrat für leichteste Fahrlässigkeit unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen
Die Innenhaftung von Unternehmensorganen
- AG
- Vorstand und Aufsichtsrat (§§ 93, 116 AktG)
- GmbH
- Geschäftsführer und Beirat/ Aufsichtsrat (fakultativ) (§§ 43, 52 GmbHG, 116 AktG)
- Genossenschaft
- Vorstand und Aufsichtsrat (§ 34 GenG, analog AktG)
- Verein
- Vorstand (nach allg. zivilrechtlichen Regeln)
Das Unternehmen trägt die Darlegungs- und Beweislast für den eingetretenen Schaden und die Kausalität, allerdings werden bezüglich der allgemeinen Sorgfaltspflichten die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens und das Verschulden zu Lasten des Organs vermutet.
Dies regelt § 93 Abs. 2 S. 2 AktG: „Ist streitig, ob Sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft Sie die Beweislast.“
Dies gilt nicht nur für AG-Vorstände, sondern auch für GmbH-Geschäftsführer (z.B. BGH, Urteil vom 4.11.2002, AZ II ZR 224/00).
Die Außenhaftung von Unternehmensorganen
In der Außenhaftung werden primär zwei Bereiche unterschieden: die persönliche Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens und die Haftung wegen Verletzung der Rechte Dritter.
Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens
Haftung wegen Verletzung von Rechten Dritter
- Haftung gegenüber Gläubigern der Vorgesellschaft
- Durchgriffshaftung
- Verfolgungsrecht von Gläubigen
- Sachwalterhaftung
- Insolvenzverschleppung
- Haftung für Steuerschulden etc.
Haftung gegenüber
- Anteilseignern
- Abhängigen Gesellschaften
- Lieferanten
- Kunden
- Wettbewerbern
- Arbeitnehmern
- Sonstigen
Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens
Haftung wegen Verletzung von Rechten Dritter
- Haftung gegenüber Gläubigern der Vorgesellschaft
- Durchgriffshaftung
- Verfolgungsrecht von Gläubigen
- Sachwalterhaftung
- Insolvenzverschleppung
- Haftung für Steuerschulden etc.
Haftung gegenüber
- Anteilseignern
- Abhängigen Gesellschaften
- Lieferanten
- Kunden
- Wettbewerbern
- Arbeitnehmern
- Sonstigen
- Haftung gegenüber Gläubigern der Vorgesellschaft
- Durchgriffshaftung
- Verfolgungsrecht von Gläubigen
Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens
- Sachwalterhaftung
- Insolvenzverschleppung
- Haftung für Steuerschulden etc.
Haftung wegen Verletzung von Rechten Dritter
Haftung gegenüber
- Anteilseignern
- Abhängigen Gesellschaften
- Lieferanten
- Kunden
- Wettbewerbern
- Arbeitnehmern
- Sonstigen
2. Ihr Unternehmen hat doch eine Unternehmens-D&O für Sie abgeschlossen – dann ist doch alles im Lot, oder?
Die Unternehmens-D&O dient vor allem dem Bilanzschutz des Unternehmens! Danach ist die Versicherungssumme kalkuliert. Das sollte man nie vergessen.
- Alle versicherten Personen teilen sich eine Versicherungssumme.
Zudem werden die Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet, d.h. was dann noch von der Versicherungssumme übrig ist, steht allen versicherten Personen für den Schadenausgleich zur Verfügung.
Manager haften unbegrenzt – damit stellt sich natürlich die Frage, ob der Manager für sich noch genug Versicherungssumme zur Verfügung hat. - Gerade Aufsichtsräte sind besonders dem Risiko einer verbrauchten Versicherungssumme ausgesetzt, da sie in der Haftungskette meistens erst zuletzt in Anspruch genommen werden.
- Das betrifft auch ausgeschiedene Manager, die das Unternehmen verlassen haben, weil sie z.B. in Rente gegangen sind, und sie nach zwei, drei Jahren ihre Vergangenheit einholt, indem man den Manager mit Pflichtverletzungen aus seiner beruflichen Tätigkeit konfrontiert. Verjährungsfristen liegen zwischen 5 und 10 Jahren. Wenn man dann sich die Versicherungssumme noch mit anderen Betroffenen teilen muss und man letztlich das Vertragsschicksal der dann aktuellen D&O-Bedingungen teilt, kann es mitunter knapp werden.
- Wir erleben zur Zeit eine Marktverhärtung im D&O-Bereich, was die Unternehmenspolicen anbelangt. Das bedeutet, Versicherungsprämien werden teurer, die Versicherer verknappen ihre Versicherungskapazitäten und die Versicherungsbedingungen werden in vielen Punkten schlechter (Stichworte: Insolvenzausschluss, verfallbare Nachmeldefristen, keine Gewährung mehr von Bedingungs- und Limitkontinuität).
- Problematisch sind auch die Fälle, wenn das Unternehmen oder Entscheidungsträger den Versicherungsschutz durch Obliegenheitsverletzungen gefährden oder andere bei Abschluss der Versicherung arglistig getäuscht haben und der ganze D&O-Vertrag dann angefochten wird.
- Es kommt auch häufig vor, dass man bei ausländischen Muttergesellschaften oder Konzernstrukturen gar keine Informationen über den D&O-Versicherungsschutz des Unternehmens bekommt.
- Oftmals gibt es gerade bei ausländischen Muttergesellschaften zusätzlich das Problem, dass deren Versicherungsbedingungen das deutsche Haftungsregime und den Deckungsstandard einer „guten deutschen“ D&O-Police nicht berücksichtigen.
3. Ihr Unternehmen kann (nicht mehr) eine Unternehmens-D&O abschließen?
- Sie arbeiten in einem Startup und Ihr Unternehmen ist noch zu jung für eine Unternehmens-D&O-Versicherung?
- Ihr bisheriger D&O-Versicherer möchte Ihr Unternehmen nicht mehr weiterversichern oder hat die Versicherungssumme erheblich reduziert?
- Ihr Unternehmen will keine Unternehmens-D&O-Versicherung abschließen, weil man Ihnen sagt: So etwas brauchen wir nicht – wir machen keine Fehler – und wenn, dann regeln wir das so!
4. Als Manager tragen Sie auch die strafrechtliche Verantwortung für Unternehmen und Mitarbeiter.
Oftmals gehen strafrechtliche Ermittlungen und zivilrechtliche Ansprüche Hand in Hand. Sie sollten in der Lage sein, sich adäquat zu verteidigen.
Rechtsschutz-Versicherungen bieten zwar keine Gewähr dafür, dass Sie vor Gericht gewinnen. Sie decken aber alle Ihre Kosten für den Rechtsstreit ab und sorgen bei großen Prozessen dafür, dass Sie bis zum Ende finanziell durchhalten bzw. mithalten können.
ChefSache hat als persönliche D&O-Versicherung einen ausgeprägten Strafrechtsschutzbaustein integriert.
Trotzdem sollten Sie über eine eigene Strafrechtsschutz-Versicherung nachdenken, da letztlich der Strafrechtsschutzbaustein der D&O-Versicherung immer nur eine Ausschnittsdeckung ist, d.h. u.a. nur bei Vermögensschäden greift. Wenn es aber z.B. mal zu einem Personenschaden auf dem Betriebsgelände kommt und man gegen die Betriebsleitung ermittelt, hilft nur eine klassische Strafrechtsschutz-Versicherung.
5. Die Lösung: Persönliche D&O-Versicherung
Zwar müssen Sie die Versicherungsprämie selber zahlen, aber die persönliche D&O-Versicherung ist als Haftpflichtversicherung von der Steuer als Werbungskosten absetzbar und Sie sind Herrin bzw. Herr über Ihre eigene Police mit einer eigenen Versicherungssumme – eine Maßnahme für Ihren Vermögensschutz (Asset Protection).
Die Aufgaben und der Aufbau der eigenen D&O-Versicherung verständlich dargestellt –
jetzt auch als Videos abrufbar.
Kompetenz & Erfahrung
Unsere Berater verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Besonders stolz sind wir darauf, dass uns als externer Berater Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler bei Fragen zur Haftung aber auch im Schadenfall unterstützt.
Darüberhinaus verfügen wir über ein eigenes Anwaltsnetzwerk, welches Ihnen für rechtliche Spezialfragen zur Verfügung steht.
Persönlicher Ansprechpartner
Sie können hier erfahren, was eine persönliche D&O-Versicherung ausmachen sollte und was sie kostet, aber Sie können sie nicht bei uns online abschließen.
Denn wir müssen als Versicherungsmakler beraten. Und wir wollen es auch, weil Ihre persönliche Existenz auf dem Spiel steht und wir dies nicht einem anonymen Online-Tool überlassen wollen!
Lassen Sie sich von uns persönlich beraten!
Vertrauen durch service
Ein gutes Versicherungsprodukt ist Voraussetzung für einen umfassenden Versicherungsschutz. Den haben Sie in puncto Managerschutz mit ChefSache! Als Makler haben wir aber auch andere Anbieter im Blick.
Der Service um das Versicherungsprodukt herum ist aber genauso wichtig – gerade im Bereich der Organhaftung und den damit verbundenen existenziellen Risiken. Sie benötigen einen ausgezeichneten Service schon vor, im und auch nach einem Versicherungsfall!